zuverlässiger Partner!
Maximilian Str.40
53111 Bonn
Tel.: 0228-9654624-1
Fax: 0228-9654624-9
Amtsgericht Bonn: HRA 8568
Umsatzsteuer-ID: DE 301282144
Persönlich haft. Gesellschafter: LUPA Verwaltungs GmbH
Ab 1.4.2017 wird es eine gesetzliche Änderung im Arbeitgeberüberlassungsbereich geben. Für Vorabinformationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ansonsten werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Wir haben am 27.10.2016 abends an der BAP-Regionalkonferenz in Essen teilgenommen, um den neuesten Stand der Gesetzgebung zur AÜ-Reform und deren Umsetzung nach der Bundestagsanhörung zu erfahren.
Es wird für die Kunden und ihrem Zeitarbeitsunternehmen wichtig sein, die Umsetzung gemeinsam zu besprechen, denn die Sanktionen für beide Partner wurden verschärft.
Wir werden weiter berichten.
Am 25.11.2016 hat das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes [AÜG] den Bundesrat passiert. Das AÜG wird in seiner Neufassung zum 01.04.2017 in Kraft treten.
Lesen Sie bitte hier die vom Bundesverband für Personaldienstleister veröffentlichten Informationen.
Gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) einen neuen Tarifabschluss für den Entgelttarifvertrag erreicht. Lesen Sie hier mehr.
Übersicht der neu tarifierten Entgelterhöhungen
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2007 in tabellarischer Übersicht finden Sie hier.
Unsere Geschäftsstellen sind vom TÜV Rheinland zur Prüfungsnorm ISO 9001:2015 zertifiziert. Weitere Informationen erhalten Sie von der entsprechenden Geschäftsstelle oder hier im Web-Angebot der LUPA Personal Unternehmensgruppe.
Eine Onlinepräsentation zu "Fachliche Weisung" der Bundesagentur für Arbeit zum AÜG - Umsetzungspflichten zum 1. April 2017, veröffentlich durch den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) finden Sie hier.